Band Name
Gastspielvertrag






Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen Band-Name, Vertreter der Band, Anschrift, eMail, Tel.
und dem Veranstalter:

Name, Anschrift, eMail, Tel: ________________________________________________________________

       ________________________________________________________________ nachfolgend V genannt.

 1.   V engagiert die Band in kleiner Besetzung __  in großer Besetzung __ für:

       Datum: _____________________________

       Ort: ________________________________

       Straße: _____________________________

 2.   Die Gage beträgt € : ______ , ___  inkl. 7% USt.

 3.   Die Auftrittsdauer beträgt ca. ____ min., der Auftritsbeginn ist ca. ___ . ___ Uhr.

 4.   Der/die Künstler sind in der Gestaltung ihrer Performence frei und unterliegen keinen Anweisungen des V
       oder seines Vertreters.

 5.   Den Künstlern sowie deren Technikern steht eine saubere Garderobe mit Waschgelegenheit in un-
       mittelbarer Bühnennähe zur Verfügung.

 6.   Speisen und Getränke siehe Catering-Liste .

 7.   V versichert, daß der Veranstaltung keine behördlichen Auflagen oder Vorschriften entgegen stehen.
       Er verpflichtet sich, die Veranstaltung mit der notwendigen Sorgfalt vorzubereiten.

 8.   Anfallende Gebühren für Wort und Musik trägt V.

 9.   Die Bühnenanweisung , die Cateringliste  und ggf. der Technikvertrag  sind untrennbarer
       Bestandteil dieses Vertrages.

10.   Das Konzert darf ohne vorherige Genehmigung von der Band nicht auf Bild- oder Tonträger
        jeglicher Art aufgezeichnet werden.

11.   V wird spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin eine genaue Wegbeschreibung mit
       Skizze, ggf. einen Stadtplan an die Band senden.

12.   Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen erhält die Band 4 Freikarten bzw. 4 reservierte Plätze.

13.  Die Künstler treffen am Tag der Veranstaltung ca. 15.00 Uhr ein.

14.  V sorgt für ungehinderte Zufahrt zur Bühne. Er beschafft ggf. Sonder-/Durchfahrts- sowie Park-
          genehmigungen für 1 LKW 3,5t und einen Transporter. Diese werden spätestens eine Woche vorher
          an die Band verschickt. Die Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung zu
          stellen. Die Parkplätze müssen immer zugänglich, An- und Abfahrt zu jeder Zeit möglich sein.

15. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch einen Vertragspartner ist nur bei höherer Gewalt oder 
      nachgewiesener Krankheit zulässig.

16.  Kann infolge höherer Gewalt, Krankheit, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein
       Vertragspartner seine Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner
       von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeglicher Art können daraus nicht hergeleitet werden.
       Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.

17.  Bei Nichterfüllung dieses Vertrages ist eine Konventionalstrafe in der Höhe des vereinbarten Mietpreises
       inkl. 7% USt. an den Betroffenen zu zahlen.

18.  Beide Parteien verpflichten sich über den Inhalt dieses Vertrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu
       wahren. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen bedürfen der schriftlichen
       Bestätigung. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so sind die
       Parteien verpflichtet eine Vereinbarung zu treffen die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

19.  Dieser Vertrag wird nur gültig, wenn er innerhalb einer Woche an die Band zurückgeschickt wird.
 
 

      ____________________________________                            ________________________________
        Unterschrift Verantwortlicher der Band                                     Unterschrift Veranstalter (V)
 


 
 


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