Gastspielvertrag
Dieser Vertrag wird geschlossen
zwischen Band-Name, Vertreter
der Band, Anschrift, eMail,
Tel.
und dem Veranstalter:
Name, Anschrift, eMail, Tel:
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________________________________________________________________ nachfolgend
V
genannt.
1. V
engagiert die Band in kleiner Besetzung __
in großer Besetzung __ für:
Datum: _____________________________
Ort: ________________________________
Straße: _____________________________
2. Die
Gage beträgt € : ______ , ___ inkl. 7% USt.
3. Die
Auftrittsdauer beträgt ca. ____ min., der Auftritsbeginn ist ca. ___
. ___ Uhr.
4. Der/die
Künstler sind in der Gestaltung ihrer Performence frei und unterliegen
keinen Anweisungen des V
oder seines Vertreters.
5. Den
Künstlern sowie deren Technikern steht eine saubere Garderobe mit
Waschgelegenheit in un-
mittelbarer Bühnennähe zur Verfügung.
6. Speisen
und Getränke siehe Catering-Liste .
7. V
versichert, daß der Veranstaltung keine behördlichen Auflagen
oder Vorschriften entgegen stehen.
Er verpflichtet sich, die Veranstaltung mit der notwendigen Sorgfalt vorzubereiten.
8. Anfallende
Gebühren für Wort und Musik trägt V.
9. Die
Bühnenanweisung ,
die Cateringliste
und ggf. der Technikvertrag
sind untrennbarer
Bestandteil dieses Vertrages.
10. Das Konzert
darf ohne vorherige Genehmigung von der Band
nicht auf Bild- oder Tonträger
jeglicher Art aufgezeichnet werden.
11. V
wird spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin eine genaue
Wegbeschreibung mit
Skizze, ggf. einen Stadtplan an die Band senden.
12. Bei kostenpflichtigen
Veranstaltungen erhält die Band 4 Freikarten
bzw. 4 reservierte Plätze.
13. Die Künstler
treffen am Tag der Veranstaltung ca. 15.00 Uhr ein.
14. V
sorgt für ungehinderte Zufahrt zur Bühne. Er beschafft ggf. Sonder-/Durchfahrts-
sowie Park-
genehmigungen für 1 LKW 3,5t und einen Transporter. Diese werden spätestens
eine Woche vorher
an die Band
verschickt. Die Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe der Bühne
zur Verfügung zu
stellen. Die Parkplätze müssen immer zugänglich, An- und
Abfahrt zu jeder Zeit möglich sein.
15. Eine vorzeitige Kündigung
des Vertrages durch einen Vertragspartner ist nur bei höherer Gewalt
oder
nachgewiesener Krankheit zulässig.
16. Kann infolge höherer
Gewalt, Krankheit, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder
Streik ein
Vertragspartner seine Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht erfüllen,
so werden beide Vertragspartner
von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeglicher Art können
daraus nicht hergeleitet werden.
Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
17.
Bei Nichterfüllung dieses Vertrages ist eine Konventionalstrafe in
der Höhe des vereinbarten Mietpreises
inkl. 7% USt. an den Betroffenen zu zahlen.
18.
Beide Parteien verpflichten sich über den Inhalt dieses Vertrages
gegenüber Dritten Stillschweigen zu
wahren. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen
bedürfen der schriftlichen
Bestätigung. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden, so sind die
Parteien verpflichtet eine Vereinbarung zu treffen die dem gewollten Zweck
am nächsten kommt.
19.
Dieser Vertrag wird nur gültig, wenn er innerhalb einer Woche an die
Band
zurückgeschickt wird.
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Unterschrift
Verantwortlicher der Band
Unterschrift Veranstalter (V)
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