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12. V stellt 4 kräftige, nüchterne Personen zur Verfügung die beim Aus- und Einladen der Anlage, sowie beim Transport von und zur Bühne, ggf. beim Auf- und Abbau behilflich sind. 13.
10 bis 15m möglichst mittig vor der Bühne sind Podeste vorzusehen
für die Mischpulte. Die Grund-
14.
Bei Veranstaltungen im Freien müssen Bühne und Mischerplatz von
oben und seitlich vor Nässe und
15.
V
sorgt dafür, daß Bühne, Mischerplatz, Zubehör und
Kabel vor, während und nach der Veranstaltung
16.
Sonstige Beschallungen oder Darbietungen andere Künstler über
die Anlage von Band-Technik
werden
17.
Offenes Feuer, brennbare Stoffe, Pyrotechnik, Wasser, Schaum und ähnliches
sind aus Sicherheits-
18.
Wird während des Betriebs der Anlagen die Stromzufuhr durch eine Person
die nicht zur Band-Technik
19.
V
haftet für alle durch unbefugte Personen und/oder Publikum verursachten
Beschädigungen an den
20.
Bei Spannungen der einzelnen Phasen im Stromnetz unter 210V oder über
250V werden die Anlagen
21.
Bei Nichterfüllung dieses Vertrages ist eine Konventionalstrafe in
der Höhe des vereinbarten Mietpreises
22.
Beide Parteien verpflichten sich über den Inhalt dieses Vertrages
gegenüber Dritten Stillschweigen zu
23.
Dieser Vertrag wird nur gültig, wenn er innerhalb einer Woche an Band-Technik
zurückgeschickt wird.
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