Band Name   
Ton- & Licht- Mietvertrag








An 
Muster-Verein
zu Hd. Max Murks
Musterweg 17
70707 Musterheim
 

nachfolgend V genannt, vertreten durch: _______________________  Tel: _________________________ 

 1.   V mietet für den __ . __ . ___ ,         _ eine Beschallungsanlage, _ eine Lichtanlage. (bitte ankreuzen)

 2.   Die Anlage(n) sind aufzubauen in ______________________________________________________

 3.   Der Mietpreis beträgt € : ____,__  inkl. 19% USt.

 4.   V versichert, daß der Veranstaltung keine behördlichen Auflagen oder Vorschriften entgegen stehen.

 5.   Anfallende Gebühren für Wort und Musik trägt V.

 8.   Speisen und Getränke siehe Catering-Liste der Künstler . Es sind 3 Personen mehr einzuplanen.
       Wenn Catering nicht gewünscht oder möglich ist, so sind sämtliche Speisen und alle Getränke für
       3 Personen von Band-Technik vor, während und nach der Veranstaltung frei. V stellt in diesem Falle
       eine Person des Personals frei, die die Künstler und Techniker versorgt.

 9.   Die Anlage trifft am Tag der Veranstaltung ca. __ . __ Uhr ein. (min. 3 Std. vor 1. Soundcheck)

10.  V garantiert und sorgt dafür:
       a. Daß ab diesem Zeitpunkt V oder ein Verantwortlicher Vertreter des V anwesend ist.
       b. Die Bühne fertig aufgebaut, geräumt, gesäubert und gesichert ist, der Ladeweg zur Bühne frei ist.
       c. Eine separat abgesicherte CEE-Steckdose 400V/32A auf, oder unmittelbar an der Bühne anschluß-
           fertig installiert ist. (alternativ 2x CEE 400V/16A)
       d. Keine weiteren Verbraucher an den oben genannten Stromkreisen angeschlossen sind oder werden.
       e. Sämtlichen elektrischen Anlagen und Steckdosen den neuesten VDE-Vorschriften entsprechen,
           geprüft und geerdet sind. Alle Sicherungsschränke zugänglich und ggf. Ersatzsicherungen vor-
           handen sind.

11.  V sorgt für ungehinderte Zufahrt zur Bühne. Er beschafft ggf. Sonder-/Durchfahrts- sowie Park-
          genehmigungen für 1 LKW 3,5t und einen PKW. Diese werden spätestens eine Woche vorher an
          Band-Technik verschickt. Die Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung zu
          stellen. Die Parkplätze müssen immer zugänglich, An- und Abfahrt zu jeder Zeit möglich sein.
 


 

12.  V stellt 4 kräftige, nüchterne Personen zur Verfügung die beim Aus- und Einladen der Anlage, sowie
       beim Transport von und zur Bühne, ggf. beim Auf- und Abbau behilflich sind.

13.  10 bis 15m möglichst mittig vor der Bühne sind Podeste vorzusehen für die Mischpulte. Die Grund-
       fläche muß mind. 3x3m betragen, die Höhe ca. 30cm bis max. Bühnenhöhe. Ggf. ist um den Mischer-
       platz in ca. 1m Abstand eine Absperrung anzubringen, desgleichen um die Bühne, Lautsprecher und
       Verstärker.

14.  Bei Veranstaltungen im Freien müssen Bühne und Mischerplatz von oben und seitlich vor Nässe und
      Sturm geschützt werden.

15. V sorgt dafür, daß Bühne, Mischerplatz, Zubehör und Kabel vor, während und nach der Veranstaltung
       vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Für die Steuerkabel vom Mischerplatz zur Bühne sind an den
       entsprechenden Stellen geeignete überfahr- bzw. übergehbare Mittel zu installieren. (für Lieferverkehr,
       Bedienungswagen etc.)

16.  Sonstige Beschallungen oder Darbietungen andere Künstler über die Anlage von Band-Technik werden
       separat berechnet und sind vorher mit der Band-Technik abzuklären und nur nach deren Anweisungen
       gestattet.

17.  Offenes Feuer, brennbare Stoffe, Pyrotechnik, Wasser, Schaum und ähnliches sind aus Sicherheits-
       gründen auf oder an der Bühne und um den Mischerplatz nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Handys
       und andere funktechnischen Anlagen. V weist an geeigneter Stelle darauf hin und sorgt für die Einhaltung.

18.  Wird während des Betriebs der Anlagen die Stromzufuhr durch eine Person die nicht zur Band-Technik
       gehört ohne vorherige Absprache unterbrochen, so haftet V für alle dadurch entstehenden Schäden.

19. V haftet für alle durch unbefugte Personen und/oder Publikum verursachten Beschädigungen an den
       Anlagen, am Zubehör, sowie an den Transportfahrzeugen. Dies gilt für den Zeitraum in dem das
       Material im Bereich des Veranstaltungsortes aufgebaut bzw. abgestellt ist. V sichert die entsprechende
       Überwachung zu.

20.  Bei Spannungen der einzelnen Phasen im Stromnetz unter 210V oder über 250V werden die Anlagen
      automatisch abgeschaltet, ebenso aus Sicherheitsgründen bei Gewitter. Bei Veranstaltungen im Freien
      ggf. auch bei Regen oder aufkommendem Sturm.

21.  Bei Nichterfüllung dieses Vertrages ist eine Konventionalstrafe in der Höhe des vereinbarten Mietpreises
       inkl. 19% USt. an den Betroffenen zu zahlen.

22.  Beide Parteien verpflichten sich über den Inhalt dieses Vertrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu
       wahren. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen bedürfen der schriftlichen
       Bestätigung. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so sind die
       Parteien verpflichtet eine Vereinbarung zu treffen die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

23.  Dieser Vertrag wird nur gültig, wenn er innerhalb einer Woche an Band-Technik zurückgeschickt wird.
 
 

       ____________________________________                            ________________________________
        Unterschrift Band-Technik                                                      Unterschrift Veranstalter (V)

 


 


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