Bühnenanweisung
1.
Diese Bühnenanweisung ist untrennbarer Bestandteil des Gastspielvertrages
der Band. Wir
möchten
Sie herzlichst bitten, diese Bühnenanweisung sorgfältig zu bearbeiten.
Wir wollen Ihnen mit dieser
Bühnenanweisung keinesfalls unnötige mehrarbeit aufbürden,
vielmehr soll damit ein reibungsloser
Verlauf des Gastspieles ermöglicht werden. Aus diesem Grund möchten
wir Sie bitten, Probleme die
Sie erkennen, mit der Band
zu besprechen.
2.
Name, Anschrift, Tel. des Veranstalters: ____________________________________________________
___________________________________________________________________nachfolgend
V
genannt.
Tel. am Tage der Veranstaltung: ______________________________
3.
Aufbaubeginn: ____ . ____ Uhr, Einlass: ___ . ___ Uhr, Veranstaltungsbeginn:
___ . ___ Uhr.
4.
Bühnenmaße kleine Besetzung, Breite: 6m, Tiefe 4m, Liche Höhe
über der Bühne 3m.
Bühnenmaße große Besetzung, Breite 8m, Tiefe 6m, Lichte
Höhe über der Bühne 4m.
Der Veranstalter sorgt mit geeigneten Maßnahmen dafür, daß
das Puplikum einen Abstand von
mind. 1,5m rund um die Bühne einhällt.
5.
Bei Veranstaltungen im Freien muß die Bühne von oben und seitlich
vor Nässe und Sturm geschützt
werden.
5a. Die hintere Wand
der Bühne ist mit schwarzem Stoff (Molton) zu versehen. Der Stoff
muss die gesamte
Bühnenbreite überspannen und eine Höhe von mindestens 4m
aufweisen.
6.
V
sorgt dafür, daß Bühne, Instrumente, Zubehör und Kabel
vor, während und nach der Veranstaltung vor
dem Zugriff Dritter geschützt werden.
7.
Offenes Feuer, brennbare Stoffe, Pyrotechnik, Wasser, Schaum und ähnliches
sind aus Sicherheits-
gründen auf oder an der Bühne nicht erlaubt. Handys und andere
funktechnischen Anlagen sind ausser
Betrieb zu setzen. V
weist an geeigneter Stelle darauf hin
8.
Sonstige Beschallungen oder Darbietungen während des Auf-, Um-, oder
Abbaus der Instrumente und
Anlagen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Band
und nur nach deren Anweisungen gestattet.
9.
Stromanschlüsse kleine Besetzung: 3 separat abgesicherte Schoko-Steckdosen
a 230V/16A.
Stromanschluß große Besetzung und Technik von der Band:
1x separat abgesicherter CEE
400V/32A. Der/die Stromanschlüsse sind unmittelbar auf oder an der
Bühne zu installieren.
8.
Wird während des Betriebs der Instrumente und Anlagen die Stromzufuhr
durch eine Person die nicht
zur Band gehört
ohne vorherige Absprache unterbrochen, so haftet V
für alle dadurch entstehenden
Schäden.
9.
Bei Spannungen der einzelnen Phasen im Stromnetz unter 210V oder über
255V werden die elektronischen
Instrumente und Anlagen automatisch abgeschaltet, ebenso aus Sicherheitsgründen
bei Gewitter. Bei
Veranstaltungen im Freien ggf. auch bei Regen oder aufkommendem Sturm.
10.
Für die persönliche Sicherheit der Künstler und Techniker
sowie deren Helfer an dem Veranstaltungsort,
sowie für Schäden an deren Equipment, die durch Dritte im Verantwortungsbereich
des Veranstalters
entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des BGB.
11. V
garantiert und sorgt dafür:
a. Daß ab dem Aufbaubeginn ein Verantwortlicher Vertreter oder V
anwesend ist.
b. Die Bühne fertig aufgebaut, geräumt, gesäubert und gesichert
ist, der Ladeweg zur Bühne frei ist.
c. Sämtlichen elektrischen Anlagen und Steckdosen den neuesten VDE-Vorschriften
entsprechen,
geprüft und geerdet sind. Alle Sicherungsschränke zugänglich
und ggf. Ersatzsicherungen vor-
handen sind. Keine weiteren Verbraucher an den Bühnenstromkreisen
angeschlossen sind oder
werden.
12. V
stellt
4 kräftige, nüchterne Personen zur Verfügung die beim Aus-
und Einladen der Instrumente und
Anlagen, sowie beim Transport von und zur Bühne, ggf. beim Auf- und
Abbau behilflich sind.
11. Wird die
Technik von der Band gemietet so ist der Technik-Mietvertrag untrennbarer
Bestandteil
dieser Bühnenanweisung.
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Unterschrift Veranstalter (V) |