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Grimmelshausenstr. 11 - 79336 Herbolzheim - Fon: 07643/8800 – Fax: 933079 - Mobil: 01712221133 - www.pa4u.de – info@pa4u.de

         
                                                             Beschallungs- & Licht-Mietvertrag

An 
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nachfolgend V genannt, vertreten durch: __________________________________,  Handy: __________________________

  1. V mietet vom ___ . ___ . _______ bis einschlieslich ___ . ___ . ______ eine Beschallungsanlage (PA), mit Monitoren.

  2. Der Mietpreis beträgt : ______ , ___ € inkl. 19% USt.
       
  3. Um diesen günstigen Mietpreis zu  ermöglichen, ist BARRACUDA berechtigt, an geeigneter Stelle, Werbung für sich und
      andere zu veranlassen. (Platzbedarf 1,2m x 1m)
 
  4. V versichert, daß der Veranstaltung keine behördlichen Auflagen oder Vorschriften entgegen stehen.

  5. Anfallende Gebühren für Wort und Musik trägt V.

  6. V wird spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin die Postleitzahl, Straße und Hausnummer an BARRACUDA
      senden. Bei nicht Navi geeigneten Orten eine genaue Wegbeschreibung, ggf. Skizze und einen Stadt- bzw. Lageplan.
 
  7. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen erhält BARRACUDA  4 Freikarten bzw. 4 reservierte Plätze.

  8. Sämtliche Speisen und alle Getränke (auch mehrmals) sind für 3 Personen vor, während und nach den Veranstaltungen frei.

  9. Die Techniker mit der Anlage treffen am Tag der Veranstaltung ca. ___ . ___ Uhr ein.

10. V garantiert und sorgt dafür:
      A: Daß ab diesem Zeitpunkt ein Verantwortlicher Vertreter des V anwesend ist.
      B: Die Bühne fertig aufgebaut und gesichert, der Ladeweg zur Bühne frei ist.
      C: Eine separat abgesicherte CEE-Steckdose 400V/32A auf, oder unmittelbar an der Bühne anschlußfertig installiert ist.
          (alternativ 2x CEE 400V/16A)
      D: Keine weiteren Verbraucher an den oben genannten Stromkreisen angeschlossen sind oder  werden.
      E: Sämtliche elektrischen Anlagen und Steckdosen den neuesten VDE-Vorschriften entsprechen, geprüft und geerdet sind.
          Alle Sicherungsschränke zugänglich (Schlüssel) und ggf. Ersatzsicherungen vorhanden sind.
     
11. V sorgt für ungehinderte Zufahrt zur Bühne. Er beschafft ggf. Sonder- / Durchfahrts- sowie Parkgenehmigungen für 1 LKW
      (3,5to. 2,5m breit, 6,50m lang, 3m hoch) und 1 PKW. Diese werden spätestens eine Woche vor der Veranstaltung an
      BARRACUDA  verschickt. Die Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung zu stellen. Die Parkplätze 
      müssen immer zugänglich, An- und Abfahrt zu jeder Zeit möglich sein.

12. V stellt 4 kräftige, nüchterne Personen zur Verfügung die beim Aus- und Einladen der Anlage, sowie beim Transport von und
      zur Bühne, ggf. beim Auf- und Abbau behilflich sind. (Jeweils ca. 10 min.) Für jeden nicht pünktlichen, ungeeigneten oder
      fehlenden Helfer zahlt V 30,00 € zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis.

13. In 10 bis 15m Entfernung, möglichst mittig vor der Bühne sind Podeste zu installieren für die Mischpulte. Die Grundfläche
      muß mind. 3x3m betragen, die Höhe  40cm bis max. Bühnenhöhe. 
      V sorgt mit geeigneten Maßnahmen dafür, daß das Publikum einen Mindestabstand von 1,50m um den Mischpultplatz und 
      um die Bühne einhält.

14. Bei Veranstaltungen im Freien müssen die Bühne sowie der Mischpultplatz von oben und seitlich vor  Sonne, Nässe,
      Wind und Sturm geschützt werden.

15. V sorgt dafür, daß Bühne, Mischpultplatz, Zubehör und Kabel vor, während und nach der Veranstaltung vor dem Zugriff
      Dritter geschützt werden. Für die Steuerkabel (vom Mischpultplatz zur Bühne) sind an den entsprechenden Stellen
      geeignete überfahrbare bzw. trittfeste  Mittel zu installieren. (für Lieferverkehr, Bedienungswagen, Publikum, etc.)
 


 
16. Es werden Nebelmaschinen eingesetzt. V klärt ob im Veranstaltungsbereich (Bühne) Feuer- oder Rauchmeldeanlagen
      installiert sind und ob diese bei Verwendung von Kunstnebel auslölsen. Ggf. sollen diese abgeschaltet und statt dessen
      eine Brandwache gestellt werden. V haftet für Fehlalarm

17. Sonstige Beschallungen oder Darbietungen Dritter während der Pausen, oder des Auf-, Um-, oder  Abbaus der Anlage
      sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Vertreters von BARRACUDA und nur nach dessen Anweisungen gestattet. 

18. Offenes Feuer, brennbare Stoffe, Pyrotechnik, Wasser oder feuchte Stoffe sind auf oder an der Bühne, sowie um den
      Mischerplatz aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Handy´s und andere funktechnischen Anlagen.

19. Wird während des Betriebs der Anlage die Stromzufuhr durch eine Person die nicht zu BARRACUDA  gehört ohne 
      vorherige Absprache unterbrochen, so haftet V für alle dadurch entstandenen Schäden.

20. V haftet für alle durch unbefugte Personen und/oder durch Publikum verursachten Beschädigungen an der Anlage, 
      am Zubehör, sowie an den Transportfahrzeugen. Dies gilt für den Zeitraum in dem die Anlage mit Zubehör und
      Transportfahrzeugen im Bereich des Veranstaltungsortes aufgebaut bzw. abgestellt ist. V sichert die entsprechende
      Überwachung zu.

21. Bei Spannungen im Stromnetz unter 210V oder über 255V wird die Anlage aus Sicherheitsgründen automatisch
      abgeschaltet, ebenso bei heranziehendem Gewitter. Bei Veranstaltungen im Freien ggf. zusätzlich auch bei Regen oder
      aufkommendem Sturm.

22. Bei nicht erfüllen dieses Vertrages ist eine Konventionalstrafe in der Höhe des vereinbarten Mietpreises inkl. 19% USt. an
      den Betroffenen zu zahlen.

23. Die Nutzung des Equipments durch Dritte ist ausdrücklich untersagt.

24. Bei allen Vermietungen hat die Firma BARRACUDA das gleiche Hausrecht wie der Eigentümer oder der Mieter des Objektes 
      zumindest solange bis das Equipment vollständig ausgebaut ist oder nicht restlos bezahlt ist. BARRACUDA behält vor bei 
      jeglichem Zahlungsverzug das Equipment sofort und ohne Fristen auszubauen. Daraus resultierende wirtschaftliche Verluste 
     oder andere Ansprüche im Zusammenhang können vom Mieter oder Dritten nicht geltend gemacht werden.

25. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung des Equipment ist untersagt. Der Mieter ermächtigt BARRACUDA, unter 
      Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung des Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem das Equipment lagert 
      oder lagern könnte. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu. Der Mieter hat das 
      Equipment von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Der Mieter ist verpflichtet unter 
      Überlassung aller notwendigen Unterlagen BARRACUDA unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des 
      Mietvertrages das Equipment oder Teile davon gepfändet oder in sonstiger Weise von Dritten in Anspruch genommen 
      werden. Der Mieter trägt die Kosten und Nebenkosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich sind.

26. Beide Parteien verpflichten sich über den Inhalt dieses Vertrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Mündliche
      Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bestimmung 
     dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so sind die Parteien verpflichtet eine Vereinbarung zu treffen die dem
     gewollten Zweck am nächsten kommt.

27. Dieser Vertrag wird nur gültig, wenn er bis zum ___ .___ . _______  an BARRACUDA zurückgeschickt wird.
 

      Bitte nehmen Sie bei Unklarheiten oder Änderungsvorschlägen umgehend Kontakt mit uns auf, es gibt bestimmt 
      Lösungsmöglichkeiten !

      Ansprechpartner:  Dipl.-Ing. Martin Fischer   Fon: 07643 / 8800 ,  Mobil: 0171 / 2221133
 
 

Herbolzheim, den ___ . ___ . ______                            ___________________ , den ___ . ___ . ______
 

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Unterschrift (BARRACUDA)                                           Unterschrift Veranstalter (V)

 


 

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 © by BARRACUDA  2002