Casa - Tina  Mallorca
Endingen Open Air
Herbolzheim Bistro Gallerie
Herbolzheim Stadtgartenfest
Hecklingen Open Air

 
Wichtig für Veranstalter




1.  Haftpflichtversicherung

2.  Personal für die Kasse und genügend Wechselgeld.

3.  Licht für die Theken, Stände und Kassen (in der Regel verlangen die Künstler und Musiker,
     daß in der Halle (Zelt) die Beleuchtung ausgeschaltet wird)

4.  Getränke und Essensbons für die Künstler/Musiker.

5.  Essen und Getränke-Ausweis für die Techniker (Die kommen zuerst und gehen zuletzt).

6.  Mit dem Verleiher abklären wieviel Strom und Platz wo benötigt wird. Wieviel Helfer werden
     zum Ein- und Ausladen wann benötigt.

7.  Parkplätze für Technik und Künstler in unmittelbarer Nähe reservieren (es gibt viel zu trans-
     portieren)

8.  PA-Anlagen können Pegel erzeugen, die zu Gehörschädigungen der Anwesenden führen können.
     Wir weisen darauf hin, dass es nach herrschender Rechtssprechung zu den Verkehrssicherungs-
     pflichten des Veranstalters gehört, den Pegel gemäß DIN 15 905 Teil 5 laufend zu messen und
     bei Überschreiten der dort festgelegten Grenzwerte den Pegel zu reduzieren, ggf. sogar die
     Veranstaltung abzubrechen. Auf Wunsch vermitteln wir einen Dienstleister, der eine norm-
     gerechte Messung durchführt.

Auszug aus der DIN Norm:
Diese Norm legt Verfahren zum Ermitteln des Beurteilungspegels für die Geräuschimmission an 
festgelegten Orten in Theatern, Mehrzweckhallen, Konzertsälen und Open Air's im Hinblick auf die
Gehörgefährdung des Publikums beim Einsatz von Lautsprecheranlagen bei Tondarbietungen aller
Art fest.
Die "Tondarbietungen aller Art" werden in dieser Norm als "Musikdarbietungen" bezeichnet.
Diese Norm gibt weiterhin einen Grenzwert für den Beurteilungspegel an, bei dessen Überschreiten
eine Gehörgefährdung für das Publikum besteht.
Diese Norm enthält abschließend Angaben über das Erkennen einer tatsächlichen oder einer sich
während der Musikdarbietung abzeichnenden Überschreitung des Grenzwertes für den Beurteilungs-
pegel, um Konsequenzen ergreifen zu können.
Lautsprecherdurchsagen in Gefahren- oder Katastrophenfällen sind von dieser Norm nicht betroffen.
Bei Nichteinhaltung dieser DIN - Norm ist der Veranstalter bei nachweisbaren Gehörschäden
haftbar!
 
 

     Vertrag 


 
 

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